Messintentionen

Es ist üblich und sinnvoll, dass wir für die Feier der Messe eine Intention bestellen können.  Meist ist dies ein Gebetsgedenken für unsere Verstorbenen, kann aber auch die Bitte für ein Anliegen der Lebenden sein. In unseren Gemeinden wird das Anliegen, wenn es gewünscht wird, vorgetragen. 
Die Messintention wird einmal (1x) vorgetragen, denn die Messfeier am Sonntag ist ja nie ein Requiem, also eine Beerdigungsmessfeier. Das ist nicht immer allen bewusst. Auch ein sog. „erstes Jahresgedächtnis“ ist keine „Messfeier für Verstorbene“, sondern bleibt am Sonntag die „Messfeier zum Sonntag“.
In der vergangenen Woche ist in unterschiedlichen Gruppen darüber diskutiert worden, an welcher Stelle die Messintention ihren Ort hat. Sie hat keinen guten liturgischen Ort im Hochgebet. Hier ist die Nennung der Namen von Verstorbenen nur im Beerdigungsfall und bei „Messfeiern für Verstorbene“ vorgesehen, nicht aber am Sonntag. Nun haben wir eine Übereinkunft getroffen, die am leichtesten von allen einzuhalten ist, auch wenn wechselnde Priester am Sonntag vor Ort sind: die Verlautbarungen für die Woche werden vor der Messfeier von einem Mitglied des Gemeindeteams (gelegentlich auch dem Lektor) vorgetragen. Es wird künftig hier auch immer die Messintention genannt, so dass diese von Beginn der Messfeier an klar ist. Weitere Nennungen erübrigen sich dann. 
Diese Regelung gilt für die Sonntage. Am Werktag wird man andere Lösungen finden, da es hier keine Verlautbarungen vor der Messfeier gibt. Eine Nennung der Messintention ist aber auf jeden Fall vorgesehen. 

Bei Fragen zu Messintentionen wenden Sie sich bitte an die Pfarrbüros.